Haftungsausschluss                                                                                                                                                                                                                                                                                                        

Mir ist bekannt, dass nach einem Beschluss der Marktgemeinde Elsenfeld im September 2017 während des Schwimmunterrichts eines minderjährigen Kindes eine erziehungsberechtigte Person in der Schwimmhalle des Elsavamar verbleiben muss. Für den Fall, dass ich eine andere Person beauftrage mein Kind zum Schwimmunterricht   der Elsenfelder Schwimm-schule zu begleiten, schließe ich ausdrücklich alle Haftungsansprüche gegenüber der Elsenfelder Schwimmschule und ihren beauftragten Trainern aus, sofern diese nicht schuldhaft oder grob fahrlässig handeln. Mir ist außerdem bekannt, dass ich, sollte ich nach Beendigung der Kursstunde im Elsavamar weiterhin verbleiben, gegenüber der Elsenfelder Schwimmschule keinen weiteren Haftungsanspruch habe. Durch akzeptieren der AGBs bei Buchung eines Angebots der Elsenfelder Schwimmschule stimme ich auch dem Haftungsausschuss zu.

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Elsenfelder Schwimmschule Birkenstraße 84, 63820 Elsenfeld     

1.   Vertragsabschluss

1.1 - Mit der Anmeldung für einen Schwimmkurs oder einer anderen Leistung der Elsenfelder Schwimmschule (nachstehend „Anbieter“ genannt) bietet der Kunde dem Anbieter den Abschluss eines Vertrags an.  1.2 Alle Anmeldungen für Kurse sind sofort nach Anmeldung kostenpflichtig und unabhängig vom Zahlungseingang verbindlich. 1.3 Es gelten die Gebühren der offiziellen Preisliste 1.4 Einzelne, individuell abgesprochene Angebote, können per Mail abgeschlossen werden und sind ebenfalls sofort kostenpflichtig. Bei diesem Buchungsverfahren muss dem Anbieter vor Unterrichtsbeginn einen vom Kunde eigenständig unterschriebener Unterrichtsvertrag vorliegen     

2.  Leistungen

2.1   Die Hauptleistungspflicht des Anbieters ist die Durchführung eines Schwimmkurses im Rahmen eines   Dienstvertrags. Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung des Anbieters auf seiner Internet-Seite: www.schwimmschule-Elsenfeld.de. 2.2 Ein Kurs besteht aus mehreren Einheiten, die jeweils zu einem bestimmten, im Angebot aufgeführten Termin startet, bzw. durchgeführt werden.2.3 Der Anbieter kann nicht verpflichtet werden immer den gleichen Trainer/Trainerin für die gesamte Laufzeit eines Kurses zu stellen. Die Einteilung seiner Mitarbeiter obliegt allein dem Anbieter.

3.  Rücktritt des Anbieters, Verweigerung der Erfüllung aus wichtigem Grund

3.1  Der Anbieter hat die Möglichkeit, bei Ausfall durch Krankheit, kurzfristiger Badschließung o. nicht erreichter Mindestteilnehmerzahl (3 Teilnehmer) vom Vertrag zurückzutreten. In solchen Fällen wird dem Kunden ein Ersatzkurs angeboten. Kann der Anbieter dem Kunden keine Ersatzveranstaltung anbieten, bekommt der Kunde die anteilige Teilnahmegebühr zurück. Wählt der Kunde die Teilnahme an dem Ersatzkurs ab, erhält er die anteilige Teilnahmegebühr zurück.3.2  Der Anbieter behält sich das Recht vor, bei Verstoß gegen vertragliche Nebenpflichten, z. B. Drogen- und Alkoholgenuss, Vandalismus, Verstoß gegen die Haus- und Badeordnung, den Kunden nach vorheriger Abmahnung von der weiteren Durchführung des Kurses auszuschließen. Wird die Kursteilnahme in diesem Fall abgebrochen, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung der anteiligen Kursgebühr.

4. Verhinderung, Storno

4.1 Stornierung eines geschlossenen Kurses, mit festgelegter Teilnehmerzahl, hier Matrose1 + Matrose 2, ist nicht möglich. Ist der Kunde aus wichtigen Gründen an der Teilnahme des Kurses verhindert, kann der Anbieter nach eigenem Ermessen die Kursgebühr mit einer anderen Buchung verrechnen. Der Anbieter hat zusätzlich die Möglichkeit nach eigenem Ermessen dem Kunden die Kursgebühr zu erlassen. In diesem Fall wird eine Bearbeitungsgebühr 25€ abgezogen.

4.3 Der Anbieter gewährt beim Kursmodel Matrose 1 dem Kunden 1x eine Ersatzeinheit, sollte dieser dem Schwimmunterricht zu einzelnen Terminen fernbleiben. Diese wird direkt bei der Buchung angegeben. Darüberhinausgehende Ersatzstunden sind gebührenpflichtig. Bei allen anderen Kursmodellen (Kurs Matrose 2 und Kapitänskurs) gewährt der Anbieter keinen Ersatztermin. 

4.5 Beendet ein Kunde die Teilnahme am Kurs, egal aus welchem Grund, vorzeitig, besteht kein Anspruch auf Erstattung der anteiligen Kursgebühr.

5. Aufsichtspflicht bei Minderjährigen

5.1 Vor Beginn der Kursstunde und nach Beendigung der Kursstunde ist es die Pflicht der Erziehungsberechtigten, ihre Kinder zu beaufsichtigen. Gemäß des bestehenden Nutzungsvertrages des Elsavamars durch den Anbieter ist es erforderlich, dass jeweils ein Erziehungsberechtigter pro Schwimmschüler in der Umkleidekabine bzw. Schwimmhalle anwesend ist um bei der Aufsichtsführung zu unterstützen, bzw. das An und Auskleiden zu übernehmen. Die hierfür anfallenden Eintrittsgelder der erwachsenen Begleitperson sind nicht in der Kursgebühr enthalten. 5.2   Für die Dauer der Leistung des Anbieters, also ab Beginn bis zum Ende der Kursstunde, übertragen die Erziehungsberechtigten dem jeweiligen Kursleiter des Anbieters die Aufsichtspflichten und –rechte nach Maßgabe der Ziffer 5.1. 5.3  Die jeweilige Kursstunde beginnt mit der Übergabe der minderjährigen Kinder in der Schwimmhalle und endet bei der Rückübergabe am Ende der Kursstunde. 5.4   Die Teilnehmer haben den Anweisungen des Schwimmlehrers des Anbieters Folge zu leisten. 5.5   Der Erziehungsberechtigte hat für die Dauer der Kursstunde das Elsavamars nicht zu verlassen.

6.  Angaben über den Gesundheitszustand

6.1   Die Teilnehmer müssen gesund und voll belastbar sein, um das Kursprogramm ohne Einschränkungen absolvieren zu können. Eine ärztliche Bescheinigung wird nicht verlangt, eine Untersuchung vor Kursbeginn wird aber dringend empfohlen. 6.2   Die Eltern des minderjährigen Teilnehmers verpflichten sich bei Anmeldung und zu Beginn eines jeweiligen   Kurstages des Anbieters, den Kursleiter über alle Gesundheitsbeeinträchtigungen und notwendigen Medikamente ihres Kindes zu informieren. 6.3 Veränderungen des Gesundheitszustandes des Teilnehmers während eines Kurses des Anbieters sind dem jeweiligen Kursleiter oder dem Anbieter selbst unverzüglich zu melden und können zum Ausschluss der Verpflichtung zur Leistungserbringung des Anbieters führen.

7. Ausschluss aus einem Kurs

7.1 Der Anbieter hat das Recht einen Kursteilnehmer auszuschließen, wenn dieser nicht den Anweisungen des Trainers/der Trainerin, und trotz mehrmaligen Ansprechens nicht Folge leisten.7.2 Der Anbieter kann einen Teilnehmer ausschließen, wenn dieser den Unterricht beträchtlich stört oder sich der Teilnahme verweigert.7.3 Eine Rückerstattung der anteiligen Kursgebühr ist ausgeschlossen.

8. Einverständniserklärung

8.1 Vor Beginn des Kurses haben die Eltern eine Einverständniserklärung (Unterrichtsvertrag) für die Teilnahme ihrer Kinder unter 18 Jahre am Schwimmkurs online zugestimmt.

9.  Versicherungsschutz und Haftung

9.1 Für die Teilnehmer am Schwimmkurs besteht ein Versicherungsschutz durch eine Betriebshaftpflichtversicherung. Bei Verletzungen und Unfällen sowie Schäden an anderen Badegästen und Einrichtungsgegenständen des Schwimmbades vor Beginn und nach Ende des Kurses übernimmt der Anbieter keine Haftung.

9.2

Erziehungsberechtigte und eventuelle Begleitpersonen betreten und nutzen die Schwimmeinrichtung auf eigene Gefahr. 9.3  Der Anbieter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für: die gewissenhafte Vorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Mitarbeiter, die Richtigkeit der Beschreibung, die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen. 9.4 Der Anbieter haftet nicht für die aufgrund von Diebstahl oder Einbruch im Schwimmbad abhandengekommene Gegenstände des Kunden bzw. Teilnehmers.

10.  Haftungsbeschränkung Der Anbieter haftet nicht für einfache, sondern nur für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für die Haftung für Schäden aus Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Anbieters beruhen.

11.  Medizinische Versorgung

11.1 Wird ein Teilnehmer während des Schwimmkurses krank oder verletzt sich, hat der Kursleiter des Anbieters die Pflicht den Vorfall der Begleitperson des Kursteilnehmers sofort zu informieren. Diese entscheidet, ob das Kind weiterhin am Unterricht teilnimmt, oder medizinische Betreuung des Badepersonals in Anspruch nimmt. 11.2 Sollte dem Anbieter durch eine medizinische Notfallversorgung eines Teilnehmers Kosten entstehen, so erklärt sich der Kunde bereit, diese umgehend zu erstatten.

12.  Verhalten im Schwimmbad

12.1 Den Weisungen des Anbieters bzw. des Kursleiters, die zum Schutz und zur Sicherung der körperlichen Unversehrtheit der Teilnehmer sowie anderer Badegäste notwendig sind, ist ausnahmslos Folge zu leisten.12.2 Alle Kursteilnehmer sind verpflichtet, sich an die Haus- und Badeordnung des Elsavamar zu halten. Diese hängt gut leserlich vor der Kasse aus. Weisungen des Personals im Schwimmbad ist in jedem Fall Folge zu leisten.

13.  Film- und Fotoaufnahmen, Internet

13.1 Das Filmen sowie Fotografieren ist nur in Abstimmung mit dem Schwimmlehrer außerhalb der Duschen, Toiletten und Umkleiden gestattet. In jedem Fall ist die vorherige Zustimmung der anderen Erziehungsberechtigten bzw. Kursteilnehmern einzuholen. 13.2 Die Kursteilnehmer erklären sich damit einverstanden, dass der Anbieter von ihm selbst erstellte Film-u. Fotoaufnahmen zum Zwecke der Öffentlichkeitsarbeit oder Werbemaßnahmen durch den Anbieter im Internet oder in der Tageszeitung veröffentlichen darf. Dieses Einverständnis gilt bis zum Widerruf dieser Erklärung.

14.  Datenschutz Alle vom Kunden erhaltenen Daten werden ausschließlich erhoben, verarbeitet und vom Anbieter benutzt, soweit dies für die Durchführung des Vertrags und der weiteren Geschäftsbeziehung zwischen dem Kunden und den Anbieter erforderlich ist. Sie werden nicht an Dritte weitergegeben.

15.  Schlussbestimmungen

15.1 Sollten eine Bestimmung dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

15.2 Erfüllungsort ist Elsenfeld. 1.3 Auf das Vertragsverhältnis findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.

Stand 01.08.2024